- Anlass des Besuchs
- Stammgastbesuch
- Servicetyp
- Vor Ort essen
- Geräuschpegel
- Ruhig
Ein Ort zum Wiederkommen
Die Erbgerichtsklause ist einfach ein Ort, an den man immer wieder gern zurückkommt. Schon beim Ankommen fühlt man sich willkommen; alles wirkt entspannt, herzlich und überhaupt nicht aufgesetzt. Das Essen ist richtig gut, schön frisch und mit viel Geschmack, so wie man sich deutsche Küche wünscht.
- Essen
- Geschmack
- frisch